Joseph Maria Friedrich Wilhelm

GND: 10107333X

Joseph Maria Friedrich Wilhelm, Prinz von Sachsen-Hildburghausen, kaiserlicher Feldmarschall, * Erbach 5.10. 1702, † Hildburghausen 4.01.1787, Sohn Herzogs Ernst von Sachsen-Hildburghausen und der Fürstin Sophie von Waldeck; 1738 (bis 1744, als die Ehe gelöst wurde) verheiratet mit Anna Victoria, Tochter des Grafen Ludwig Thomas von Savoyen-Soissons, Erbin und Nichte des Prinzen Eugen.

Leben

 Bereits im Alter von 16 Jahren in den kaiserlichen Kriegsdienst eingetreten, genoß J. die wohlwollende Förderung des Prinzen Eugen sowie des Feldmarschalls Grafen Joseph Lothar von Königsegg-Rothenfels und machte schnell Karriere (1730 Oberst, 1735 Feldmarschalleutnant, 1736 Feldzeugmeister). Beim Ausbruch des Türkenkrieges 1736 zählte J. zur Kriegspartei. Als Kommandant eines an der Save stationierten Armeekorps zog er im Juli 1737 gegen die Festung Banjaluka, um diese zu belagern, mußte aber nach verlustreichen Treffen mit dem übermächtigen türkischen Entsatzheer sich bald in seine Ausgangsstellung zurückziehen. Nach dem Krieg oblag J. das Amt des Gouverneurs in Komorn und dort betrieb er zu Beginn des österreichischen Erbfolgekrieges die Insurrektion der neuerrichteten ungarischen Regimenter. Doch bereits vor Ausbruch des Türkenkrieges hatte J. einen Auftrag erhalten, dessen Erfüllung seine besondere historische Leistung darstellt: 1736 wurde er nach wiederholten Aufständen in der kroatischen Militärgrenze zum kaiserlichen Kommissar ernannt, mit dem Auftrag, im Warasdiner Generalat die Ruhe wiederherzustellen und die Militärgrenzeinrichtungen zweckmäßiger als bisher zu organisieren. Aufgrund der auf dieser Mission gewonnenen Erfahrungen entwickelte J. nun Anfang 1737 seine Ideen und Vorschläge zur Organisation und Verwaltung der Militärgrenze. Das Hauptziel aller seiner Reformbestrebungen war die Umgestaltung der irregulären Grenzmilizen in eine straff durchorganisierte Militärmacht, die bei geringen Kosten ein großes Reservoir an geschulten Soldaten bereitstellte. Nach der durch den Türkenkrieg von 1737 bis 1739 bedingten Unterbrechung gestaltete sich J.s Reformwerk unter Maria Theresia zu einem sicheren Fundament, auf dem alle folgenden Verbesserungen des Militärgrenzsystems aufbauten. Wichtigste Maßnahme, die der 1741 zum kaiserlichen Feldmarschall ernannte J. vorschlug, war die Bildung einer von den innerösterreichischen Ständen unabhängigen, unmittelbar dem Wiener Hof unterstellten Verwaltung. So wurde im Oktober 1743 der Grazer Hofkriegsrat aufgelöst und dessen Funktion auf das neu errichtete „Militärdirektorium“ in Wien übertragen. Mit seiner Leitung betraut, erhielt J. von Maria Theresia den Auftrag, die Reorganisierung der ihm unterstellten Warasdiner und Karlstädter Generalate vorzunehmen. J. löste nun die alten Kapitanate auf und untergliederte die beiden Generalate in Territorialregimenter: das Warasdiner Generalat umfaßte zwei Regimenter Infanterie (mit einer Sollstärke von je 4 000 Mann) und ein Husarenregiment (500 Mann), im Karlstädter stellte er vier Infanterieregimenter und ein Husarenregiment (dieses mit 800 Mann) auf. Überzeugt davon, daß nur drakonische Gesetze die Disziplin im Grenzland aufrechterhalten können, erfaßte J.s Reform auch das Gerichtswesen: im Karlstädter Generalat wurden die Knezen (gewählte Richter, die bis dahin die Rechtsprechung innehatten) abgeschafft, im Waras- diner Bezirk deren Befugnisse stark eingeschränkt. Parallel zur Verschärfung der Gesetzesbestimmungen ging eine allgemeine Militarisierung aller Lebensbereiche, um ein Absinken der Grenze in ein bloßes Milizsystem zu unterbinden: die gesamte Exekutive und die Justiz wurden den Militärkommandanten, alle Einwohner, Soldat und Zivilist, der Militärgerichtsbarkeit unterstellt. Die Erweiterung der militärischen Aufgaben brachte die vollständige Gleichstellung der Grenzer mit den regulären Soldaten. Die Grenzer waren seitdem verpflichtet, an allen Kriegen der Monarchie teilzunehmen und unentgeltlich beim Bau von Straßen und Brücken mitzuhelfen. Die 1748 vom Grafen Friedrich Wilhelm von Haugwitz durchgeführte Reform der Staatsfinanzen hob auch noch die finanzielle Abhängigkeit der Grenze von den innerösterreichischen Ständen auf; die Ausgaben für die Grenzregimenter bildeten von nun an einen Teil des allgemeinen Armeebudgets, die Grenzereinheiten damit einen Teil der regulären kaiserlichen Armee. Voller Ehrgeiz, andere Aufgaben zu übernehmen, trat J. im März 1749 von seinem Amt zurück. Das „Militärdirektorium“ wurde sogleich aufgelöst, seine Funktionen wurden dem Wiener Hofkriegsrat übertragen. J. erhielt das Kommando über die Armee des Heiligen Römischen Reiches, doch erwies er sich als deren wenig erfolgreicher Oberbefehlshaber. Nach der schweren Niederlage seines Heeres bei Roßbach 1757 legte er Anfang 1758 sein Kommando nieder. Seinen Lebensabend verbrachte J. in Wien, wo er im kulturellen Leben der Residenzstadt als Mäzen eines der ersten bedeutenden Privatorchesters (unter Förderung der beiden Komponisten Johann Chri stoph Willibald Gluck und Karl Ditters von Dittersdorf) eine hervorragende Rolle spielte und am kaiserlichen Hof verdiente Anerkennung genoß.

Literatur

Rothenberg, Gunther E.: The Austrian Military Border in Croatia, 1522-1747. Urbana, Ill. 1960.
Ders.: The Military Border in Croatia, 1740-1881. Chikago 1966.
Ders.: Die österreichische Militärgrenze in Kroatien 1522 bis 1881. Wien, München (1970).

Verfasser

Gerhard Seewann (GND: 1069961280)

Empfohlene Zitierweise: Gerhard Seewann, Joseph Maria Friedrich Wilhelm, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 2. Hgg. Mathias Bernath / Felix von Schroeder. München 1976, S. 298-299 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=1057, abgerufen am: 23.11.2024