Krauß, Karl Freiherr von

GND: 136441491

Krauß, Karl (ab 1852) Freiherr von, österreichischer Staatsmann, * Lemberg (Lviv) 13.09.1789, † Wien 5.03.1881, aus einer im 18. Jh. eingewanderten Familie, Sohn Lemberg, Bruder des Ministers Philipp Freiherr von K., Großvater der Malerin Helene Freiin von K., Onkel des Juristen Franz Freiherr von K. und Großonkel des Architekten Franz Freiherr von K. aus Bayern nach Österreich von Philipp K., k. k. Provinzial-Staatsbuchhalter in

Leben

Den ersten Unterricht erhielt K. von seinem Vater, später absolvierte er in Lemberg das Jurastudium. Er trat 1809 als Kanzleipraktikant beim Lemberger Kreisamt in den Staatsdienst und wechselte im folgenden Jahr in den Justizdienst über, als er Auskultant des Lemberger Landrechtes wurde. In schneller Folge wurde K. landrechtlicher Ratsprotokollist (1815), Landrat in Tarnow (1818), in Lemberg (1822), galizi- scher Appellationsrat (1826), Kammerprokurator in Lemberg (1829) und Präsident des Lemberger Landredites (1833). Ab 1846 nahm er die Stelle des Vizepräsidenten der Obersten Justizstelle in Wien ein und wurde 1851 Justizminister. Nachdem er 1857 aus dem Kabinett des Grafen Karl Ferdinand von Buol-Schauenstein ausgeschieden war, wirkte er als erster Präsident des Obersten Gerichts- und Kassationshofes und trat dann 1865 in den Ruhestand. Dennoch bekleidete er ab 1867 die Stelle eines ersten Präsidenten des neugegründeten Reichsgerichtes. Abgesehen von seiner Tätigkeit als hoher Beamter und als Regierungsmitglied machte er sich in seiner Heimatstadt Lemberg verdient. Er wurde hier 1825 Direktor der juristischen Fakultät der Universität, kümmerte sich um die Rechtspflege und um verschiedene Wohlfahrtseinrichtungen der Stadt, besonders um die Kinderbewahranstalten. Als Justizminister wandte sich K. gegen die Universitätsreform des Ministers Graf Leo von Thun-Hohenstein und legte seinerseits einen Studienplan für die RechtsWissenschaft vor. Dieser war unter dem Einfluß von Anton Hye Ritter von Glunek, dem bedeutendsten Gelehrten der österreichischen Rechtswissenschaft in dieser Zeit, entstanden und war nach K.5 eigener Aussage vorerst nur als Diskussionsgrundlage gedacht. K. trat darin u. a. für eine Berücksichtigung der philosophisch-rationalistischen Methode neben der historischen in der Rechtswissenschaft ein. Obwohl K.’ Konzept in der Ministerkonferenz Zustimmung gefunden hatte, entschied sich der Kaiser für Thuns Studienplan. Das Wirken K.’ wurde oftmals ausgezeichnet. Er wurde 1843 Geheimer Rat, 1859 Träger des Großkreuzes des St. Stephan-Ordens und Ehrenbürger von Wien, 1861 Mitglied des Herrenhauses, 1862 Kanzler des Ordens vom Goldenen Vlies. 1834 wurde er geadelt und 1852 in den Freiherrnstand erhoben.

Literatur

Maasburg, M. Friedrich von: Geschichte der obersten Justizstelle in Wien. 1749-1848. Prag 1879.
Kosch, Wilhelm: Das katholische Deutschland. Biographisch-bibliographisches Lexikon. Augsburg 1930.
Lentze, Hans: Die Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein. Wien 1962. = Sitzungsberichte der philos.-hist. Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. 239/2.

Verfasser

Friedrich Gottas (GND: 105731153)

Empfohlene Zitierweise: Friedrich Gottas, Krauß, Karl Freiherr von, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 2. Hgg. Mathias Bernath / Felix von Schroeder. München 1976, S. 499-500 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=1194, abgerufen am: 27.11.2024