Zabanius, Johann

GND: 102545456

Zabanius, Johann (geadelt: Sachs von Harteneck), Königsrichter von Hermannstadt und Graf der sächsischen Nation Siebenbürgens, * Eperjes (Komitat Sáros, heute Prešov, Ostslowakei) 1664, † (hingerichtet) Hermannstadt (Nagyszeben, heute Sibiu, Rumänien) 5.12.1703.

Leben

Z. wurde als ältester Sohn von Isaak Z., eines aus der Slowakei aus Glaubensgründen vertriebenen Konrektors und evangelischen Theologen, der später Stadtpfarrer von Hermannstadt wurde, geboren. Er besuchte die Gymnasien in Weißenburg (Karlsburg, Gyula-fehérvár, heute Alba Iulia) und Hermannstadt, studierte anschließend in Tübingen Theologie und Philosophie, wo er 1688 den Magistergrad erwarb und zeitweilig Vorlesungen an der Universität hielt. 1689 kehrte er nach Siebenbürgen zurück und wurde am 1. August 1690 in Hermannstadt Provinzialnotär. Der ungewöhnlich zielstrebige, politisch ehrgeizige und talentierte, rastlose, in Wort und Schrift gewandte, charakterlich jedoch schillernde junge Mann absolvierte in den folgenden Jahren eine steile politische Karriere. Auf dem Hermannstädter Landtag von 1692 wurde er zum bevollmächtigten Vertreter der sächsischen Nation Siebenbürgens und all ihrer Interessen bei den bevorstehenden Siebenbürgen betreffenden Verhandlungen am Kaiserhof in Wien gewählt, eine Aufgabe, die er so geschickt löste, daß er 1695 mit der Stuhlrichterswürde und kurz darauf mit dem einflußreichen Amt des Provinzialbürgermeisters betraut wurde. Mit der Wahl zum Grafen der sächsischen Nation und Königsrichter von Hermannstadt am 12. Oktober 1697 hatte der noch nicht Vierunddreißigjährige das höchste politische Amt, das die Siebenbürger Sachsen zu vergeben hatten, erreicht. Am 1. März 1698 wurde Z., der sich als treuer Anhänger des Hauses Habsburg erwiesen hatte, mit dem Beinamen Sachs Edler von Harteneck von Kaiser Leopold I in den erblichen Adelsstand erhoben.
In der Zeit nach dem Zusammenbruch der osmanischen Herrschaft in Ungarn und der Erwerbung des Fürstentums Siebenbürgen durch das Haus Habsburg befand sich das Land in einer Periode des wirtschaftlichen und sittlichen Tiefstandes. Es war als Folge langer Kriegsperioden verarmt, in religiöse Auseinandersetzungen zwischen Kalvinern, Protestanten und Katholiken sowie in einen haßerfüllten Parteienkampf zwischen dem deutschen Bürgertum und dem ungarischen Adel verstrickt. Z., gestützt auf das Leopoldinische Diplom von 1691, das u.a. die althergebrachte Rechtsstellung und die Religionsfreiheit der Siebenbürger Sachsen zusicherte, nahm die Reform der unhaltbaren Staatszustände energisch und erfolgreich in Angriff, was ihn in Opposition zu den beiden anderen siebenbürgischen Nationen, den Ungarn und Szeklern, sowie auch des eigenen sächsischen Beamtenapparates brachte. Die von ihm auf dem Landtag von 1702 erhobene Forderung nach einer gerechten Aufteilung der Steuern auf alle Stände, machte ihn zum Todfeind des von steuerlichen Belastungen freien ungarischen Adels, der seither trachtete, ihn zu vernichten. Bereits am 14. Oktober 1703 wurde er unter dem Vorwand, er hätte die Spaltung der siebenbürgischen Nationen auf den Landtagen betrieben und den Schäßburger Bürgermeister Johann Schüller von Rosenthal, der wegen Korruption und Falschmünzerei angeklagt war, unter Mißachtung der königlichen Begnadigung hingerichtet, auf Befehl des kommandierenden Generals Graf Rabutin verhaftet und vom siebenbürgischen Landtag, der sich als Staatsgerichtshof konstituiert hatte, ohne Beweise des Hochverrats für schuldig befunden zum Tode verurteilt. Z. wurde am 5. Dezember 1703 auf dem Großen Ring in Hermannstadt öffentlich enthauptet. Gleichzeitig mit dem Hochverratsprozeß wurde gegen ihn vor dem Gerichtshof des Hermannstädter Rates ein zweiter Prozeß wegen eines Mordes an einem Bediensteten in seinem Haus, der von seiner Frau Elisabeth angestiftet worden war und von dem er Kenntnis hatte, geführt. Auch bei diesem Prozeß, der die verrohten sittlichen Zustände seiner Zeit widerspiegelt, wurde Z. zum Tode verurteilt, wobei es offensichtlich war, daß mit dem Urteil er getroffen werden sollte, da seine Frau als Urheberin des Verbrechens straffrei ausging.

Literatur

Zieglauer, Ferdinand von: Harteneck, Graf der sächsischen Nation, und die siebenbürgischen Parteienkämpfe seiner Zeit. 1691-1703. Hermannstadt 1869.

Verfasser

Ute Monika Schwob (GND: 1050326059)

Empfohlene Zitierweise: Ute Monika Schwob, Zabanius, Johann, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 4. Hgg. Mathias Bernath / Karl Nehring. München 1981, S. 476-477 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=1884, abgerufen am: 27.12.2024