Karadjordjević, Alexander

GND: 139424296

Alexander (Aleksandar) Karadjordjević, serbischer Fürst (knez) 1842-1858, * Topola 11.10. 1806, † Temeschwar 4.05.1885, Sohn des legendären serbischen Aufstandsführers Karadjordje (Djordje Crni) Petrović.

Leben

Nach dem Mißerfolg des ersten serbischen Aufstandes von 1804 mußte A. mit seinen Eltern 1813 ins Exil gehen, zunächst nach Ungarn, 1814 nach Rußland, wo er nach der Ermordung seines Vaters (1817) in russische Kriegsdienste trat und schließlich bis zum Range eines Stabskapitäns aufstieg. Im Jahre 1839, nach der Abdankung des Fürsten Miloš Obrenović und dem plötzlichen Tode seines Nachfolgers, des kränklichen ältesten Sohnes Milan, rief ihn der neue Fürst Michael Obrenović als seinen persönlichen Adjudanten nach Serbien zurück. Die wachsende Unzufriedenheit der senatorialen Kreise und des Regentschaftsrates, der dem erst 17jährigen Fürsten Michael von der Pforte an die Seite gestellt worden war, mit dem Obrenović-Hause, ebnete A. als Abkömmling der konkurrierenden Familie des Karadjordje innerhalb kurzer Zeit den Weg zum Throne.
Unter Billigung der türkischen Regierung wurde Michael im August 1842 gezwungen, außer Landes zu gehen, und die Skupština berief auf einer Versammlung in Vračar bei Belgrad am 13. September 1842 A. an seine Stelle. Auf russischen Einspruch hin mußte die Wahl am 27. Juni 1843 nochmals wiederholt werden. Die Bestätigung durch die Pforte war mit erheblichen Auflagen verbunden, die ebenso wie die oligarchischen Interessen der sogenannten „Verfassungshüter“ (ustavobranitelji), den eigentlichen Gegenspielern des diktatorischen Regimes der Ohrenovići, die Bewegungsfreiheit des neuen Herrschers erheblich einengten. Es ist A. während der 1,5 Jahrzehnte umfassenden Regierungszeit nicht gelungen, sich gegenüber diesen übermäßigen Standesinteressen entscheidend durchzusetzen und eine eigene politische Linie zu verfolgen. Das großartige Reformprogramm der 40er Jahre ist maßgeblich vom Senat (savet) und den hinter ihm stehenden bürgerlichen Kreisen aus Handel und Bürokratie getragen worden, die der Regierung des Karadjordjević den Stempel der Fortschrittlichkeit aufdrückten. Dazu zählen die vielfältigen Initiativen auf dem Bildungssektor (Ausbau des Elementarschulwesens, Schaffung zentraler Bildungsinstitutionen wie Nationalbibliothek, Nationalmuseum, Gesellschaft serbischer Literatur, Universität Belgrad), die großzügige Förderung von Handel und Gewerbe, der Abbau der überholten, die wirtschaftliche Aktivität des selbstbewußt werdenden Bürgertums hemmenden patriarchalen Gesellschaftsstruktur sowie die Festigung und Sicherung der staatsbürgerlichen Grundrechte und Freiheiten gegenüber herrscherlicher Willkür durch die Einführung eines bürgerlichen Gesetzbuches (1844 erarbeitet von Jovan Hadžić) und den Aufbau eines funktionierenden Systems der Administration und der Rechtsprechung. Derartige tiefgehende Eingriffe in das überlieferte Gesellschaftsgefüge haben dem Fürsten in weiten Kreisen der Bevölkerung mancherlei Mißstimmung eingetragen. Seine den Wunschvorstellungen breiter Volksschichten wenig entgegenkommende vorsichtige Außenpolitik war nicht dazu angetan, ihm Sympathien in der Öffentlichkeit zu gewinnen. So sehr der Fürst persönlich den großserbischen Vorstellungen seines Innenministers und Ministerpräsidenten Ilija Garašanin zuneigen mochte, die auf eine umfassende Einigung der von der türkischen Fremdherrschaft befreiten slawischen Balkanvölker unter serbischer Führung hinzielten (niedergelegt in seinem „Načertanije“ von 1844), die Rücksichtnahme auf die mächtigen Nachbarstaaten seines Fürstentums ließen ihn vor offenen Parteinahmen und gewagten Unternehmungen zurückschrecken. Die serbische Regierung wich weder während der 48er Revolution noch während des Krimkrieges (1853-1856) von dem Prinzip der strikten Neutralität ab, eine Haltung, die ihr auf dem Pariser Friedenskongreß durch die Großmächte honoriert wurde (das Fürstentum Serbien wurde unter die Garantie der Signatarmächte gestellt und damit vor einseitigen Interventionsversuchen geschützt), im eigenen Lande aber viele Sympathien kostete.
Die wachsende Mißstimmung über das schwache Regiment des Fürsten, der auch in der Handhabung seiner verfassungsmäßigen Vorrechte keine glückliche Hand bewies und durch seine Hinneigung zum habsburgischen Nachbarn es mit den einflußreichen russophilen Kreisen verdarb, sowie die allgemeine Unzufriedenheit mit dem oligarchischen Regime der „Verfassungshüter“ erzwangen auf der stürmischen Skupština-Sitzung des Dezembers 1858 (sogenannte Andreas-Skupština) den Thronverzicht des Fürsten und die politische Entmachtung des Senats. Vergeblich suchte sich A. durch einen spektakulären Rückzug in die türkische Garnison der Festung Belgrad unter den Schutz der Pforte zu stellen, ein Schritt, der ihm als Verrat ausgelegt wurde und seinen endgültigen Sturz beschleunigte. Am 3. Januar 1859 dankte er, nachdem er sich von Österreich wie von der Pforte fallen gelassen sah, freiwillig ab und zog sich nach Pest bzw. auf seine Besitzungen in der Walachei zurück.
Im Zusammenhang mit der Ermordung seines Nachfolgers Michael Obrenović im Jahre 1868 verurteilten ihn serbische Gerichte in contumaciam zu 20 Jahren Haft; seine Güter wurden konfisziert. In einem Gerichtsverfahren auf ungarischem Boden (Pest) wurde zunächst auf eine Strafe von 8 Jahren erkannt, doch später ist A. freigesprochen worden.

Literatur

Jovanović, Slobodan: Ustavobranitelji i njihova vlada (1838-1858). Belgrad 1925(2).

Verfasser

Edgar Hösch (GND: 105823724)

Empfohlene Zitierweise: Edgar Hösch, Karadjordjević, Alexander, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 1. Hgg. Mathias Bernath / Felix von Schroeder. München 1974, S. 43-45 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=426, abgerufen am: 26.12.2024