Andreas II. (András, Endre) König von Ungarn 1205-1235, um 1185, † Ofen 21.06.1235, jüngerer Sohn Bélas III.
Leben
A., am Sterbebett des Vaters mit Schätzen ausgestattet, um dessen Kreuzzugsgelübde zu übernehmen, empörte sich jedoch gegen seinen Bruder, König Emmerich und errang ein Herzogtum im Süden (Kroatien, Dalmatien), das er durch Eroberungen auf dem nördlichen Balkan ausbreitete. Trotz päpstlicher Ermahnungen, keinen Bruderkrieg zu führen, verschärfte sich der Gegensatz, in dessem Hintergrund auch die doppelte Königswahl in Deutschland eine Rolle spielte, zwischen den Königssöhnen. 1203 wurde A. gefangengenommen, seine junge Frau, Gertrud, Tochter des Grafen Bertold von Andechs-Meran, außer Landes gewiesen. Mit dem Tode Emmerichs erhielt jedoch A. die Regentschaft für dessen unmündigen Sohn, Ladislaus III., der aber im darauffolgenden Jahr starb, so daß A. den Thron besteigen konnte. Er wurde am 29.05.1205 gekrönt und dürfte, vielleicht als erster ungarischer König, die Aufrechterhaltung der Adelsfreiheiten beschworen haben. Ein „Ritterkönig durchaus westlicher Prägung, war A. ein ruheloser Tatenmensch, jedoch unfähig, die Grenzen seiner Kräfte und die Möglichkeiten der jeweiligen Lage richtig einzuschätzen“ (Bogyay). Durch Verleihung wichtiger Landesämter an die Verwandten seiner Gattin rief er den Widerstand der ungarischen Großen hervor: am 28. September 1213 wurde das Königslager in Abwesenheit des A. überfallen, die Königin ermordet und viele „Meranier“ vertrieben. A. war nicht in der Lage, gegen die Rebellen entschieden aufzutreten, zumal diese seinen Sohn Béla (den späteren König Béla IV.) zum König zu erheben trachteten. Um dem vorzubeugen, möglicherweise aber auch slawischen Vorbildern folgend (Šufflay), ließ er ihn 1214 zum „jüngeren König“ (rex iunior) krönen. 1211 rief er den Deutschherrenorden ins Land und verlieh ihnen ein Gebiet in Siebenbürgen, um östlich der Karpaten zu missionieren. Die Kumanenmission brachte später, mit dem Einsatz der Dominikaner, manche Erfolge, doch der Ritterorden scheint eine zu große Territorialgewalt errungen zu haben, so daß er 1225 mit Waffengewalt vertrieben wurde. 1217 erfüllte A. schließlich sein Kreuzzugsgelübde, doch erreichte er, bis auf manche dynastische Kontakte in den Kreuzfahrerstaaten und in Byzanz, gar nichts. Nachdem Anfang 1222 die Rechte der Geistlichkeit in einer königlichen Bulle verbrieft wurden, brach im August desselben Jahres eine gegen den König und seine Ratgeber gerichtete „traditionelle Revolution“ aus: manche Barone, unterstützt von den freien Dienstmannen der Königsburgen (servientes regis), zwangen A., seine Regierung zu entlassen, die Rechte der Großen zu garantieren, aber auch manche Privilegien dem niederen Adel einzuräumen. Die „Goldene Bulle“ von 1222 ist jedoch bald in Vergessenheit geraten, auch deren Neufassung von 1231, in der das Widerstandsrecht des Adels durch Kirchenbann ersetzt wurde, scheint nur kurzfristig gewirkt zu haben. (Die Privilegien werden bis 1351 nicht wieder erwähnt). Die servientes griffen zum Selbstschutz: das älteste Zeugnis des Adelskomitats datiert aus dem Jahre 1232. 1224 erhielten auch die Siebenbürger Sachsen ein königliches Privileg (Diploma Andreanum), das ihre Autonomie verankerte. Die durch zügellose Donationspolitik und verschwenderische Kriegszüge, vornehmlich nach Galizien, wo nur kurzlebige Erfolge erreicht werden konnten, arg verminderten königlichen Einkünfte zwangen A., sich auf die Regalien zu stützen und besonders das Salzregal - durch Verpachten an jüdische und mohammedanische Kaufleute - der Krone zunutze zu machen. Diese Schritte stießen auf Widerstand der Kirche; das Land wurde 1232 unter Interdikt gesetzt, und A.mußte am 22. August 1233 in die Hände des päpstlichen Legaten einen Eid („von Bereg“) ablegen, in dem er die Beachtung der Privilegien der Kirche, die Aufhebung der Regalienpolitik und die Verabschiedung von Maßnahmen gegen Nichtchristen versprach. Im folgenden Jahr wurde er jedoch exkommuniziert und erst auf Bitten der ungarischen Hierarchie, wohl aber auch als Vater der 1234 heiliggesprochenen Elisabeth von Thüringen, vom Bann befreit.
Literatur
Šufflay, Milán: Szláv párhuzamok a „Rex junior“ czíméhez. In: Századok 43 (1909) 499-503.
Szekfü, Julius: Die Servienten und Familiären im ungarischen Mittelalter. In: Ung. Rdsch. 2 (1913) 524-557.
Mályusz, Elemér: Die Entstehung der Stände im mittelalterlichen Ungarn. In: L’Organisation corporative du Moyen Age à la fin de l’Ancien Régime. Etudes présentées à la Commission internationale pour l’histoire des assemblées d’Etats. Bd 3. Louvain 1939, 13-30. = Recueil de travaux publiés par les Membres des Conférences d’Histoire et de Philologie. 2, 50.
Näf, Werner: Herrschaftsverträge des Spätmittelalters. Bern 1951.
Deér, Josef: Der Weg zur Goldenen Bulle Andreas’ II. von 1222. In: Schweiz. Beitr. alig. Gesch. 10 (1952) 104-138.
Riesenberg, P. N.: Inalienability of Sovereignty in Mediaeval Political Thought. New York 1956.
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