Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas

In den Suchergebnissen blättern

Treffer 
 von 1526

Danilo I. Petrović Njegoš

Danilo I. Petrović Njegoš, Fürst von Montenegro 1852-1860, * Njeguši 25.05.1826, † Kotor 1.08.1860.

Leben

D. war von seinem Vorgänger Petar II. zum Nachfolger bestimmt und zur Ausbildung nach St. Petersburg geschickt worden. Noch während der Reise, in Wien, hatte er vom Tode des Vladika erfahren und war sofort nach Cetinje zurückgekehrt, wo er am 1. Januar 1852 vom Senat und von der Versammlung der Stammesführer als Herrscher von Montenegro anerkannt wurde. Die Abstimmung verlief nicht ganz reibungslos, da auch andere Mitglieder der Familie Petrović diese Würde beanspruchten. Um derartigen Vorfällen für die Zukunft vorzubeugen (wahrscheinlich kamen aber auch persönliche Gründe hinzu), entschloß sich D., den Status des montenegrinischen Herrschers zu verändern: Auf seine Veranlassung beschloß der montenegrinische Senat am 1. März 1852, Montenegro in ein weltliches Fürstentum umzuwandeln. Der neue Titel wurde von Rußland und Österreich sofort anerkannt. Nur die türkische Seite erhob wie erwartet Widerspruch: Die Pforte nahm die Besetzung der türkischen Festung Žabljak durch die Montenegriner im November 1852 zum Anlaß, um in Montenegro einzugreifen. Ende Dezember 1852 fielen türkische Truppen unter dem Befehl des Renegaten Omer Pascha Latas in Montenegro ein. Die Montenegriner mobilisierten alle verfügbaren Kräfte, um der 30 000 Mann starken türkischen Armee begegnen zu können und appellierten schließlich mit Erfolg an die Großmächte: Rußland und Österreich intervenierten bei der Pforte und zwangen diese zum Friedensschluß. Das bedeutete allerdings noch keine Anerkennung der montenegrinischen Unabhängigkeit, denn der Frieden wurde am 3. März 1853 in Podgorica zwischen Omer Pascha und dem russischen und österreichischen Bevollmächtigten geschlossen.
Nach Beseitigung dieser äußeren Gefahr hatte sich D. hauptsächlich mit zwei Problemen zu beschäftigen: Einmal mußte er seine Stellung im Lande selbst festigen, d. h. den Stammespartikularismus eindämmen. Er begann mit einer Verwaltungsreform. Um die seit Generationen an der Spitze ihrer Stämme stehenden Familien auszuschalten, unterteilte er das Land in 40 Kapetanien, deren Grenzen sich nicht mit denen der einzelnen Stämme deckten. Die Stammesältesten wurden mit Ehrentiteln und Sitz im montenegrinischen Senat entschädigt. Dann führte D. eine Volkszählung durch, erließ die Militärdienstpflicht und führte eine Militärreform durch, nach der die Montenegriner nicht mehr wie bisher in ihren Stammesverbänden, sondern in festen militärischen Einheiten, die denen der übrigen europäischen Staaten entsprachen und in denen Angehörige verschiedener Stämme vertreten waren, ins Feld ziehen mußten. Schwieriger gestaltete sich die Regelung der Staatsfinanzen, da die Montenegriner die regelmäßige Steuerzahlung als eine Erneuerung des türkischen Tributs auffaßten und sich energisch dagegen zur Wehr setzten. D. mußte deshalb auf die Steuererhebung weitgehend verzichten und die Staatsausgaben vorwiegend aus der russischen Finanzhilfe bestreiten. Den Schluß- und Höhepunkt der Reformtätigkeit D.s stellte das neue Gesetzbuch „Obšti zakonik crnogorski i brdski“, allgemein genannt „Danilov zakonik“, dar, das er am 23. April 1855 veröffentlichen ließ. Es war von seinem Sekretär Milorad Medaković verfaßt und enthielt 95 Artikel, die z. T. dem Zakonik Petars I. entnommen waren. Das Ganze stellte ein ziemliches Durcheinander von kodifiziertem Gewohnheitsrecht und Bestimmungen, die den neuen Verhältnissen Rechnung trugen, dar. Allerdings ist unverkennbar, daß durch den Zakonik die Ausübung der Selbstjustiz auf ein Minimum beschränkt werden sollte.
Das zweite Problem, mit dem sich D. auseinanderzusetzen hatte, war die Frage der staatlichen Souveränität Montenegros, das de jure immer noch Bestandteil des osmanischen Reiches war. D. griff zu einem in der montenegrinischen Politik bewährten Mittel, indem er die Pforte durch Unterstützung der Aufständischen in der Herzegowina zum Einfall in sein Land provozierte und dadurch die Großmächte, die keinen Konflikt auf dem Balkan wünschten, auf den Plan rief. Nach einer kleinen Flottendemonstration in den ragusanischen Gewässern im Mai 1858 erklärten sich die Türken zur Bildung einer Grenzfestsetzungskommission, die aus Vertretern der Türkei, Rußlands, Frankreichs und Österreichs bestand und Ende Juli 1858 ihre Arbeit aufnahm, bereit. Das montenegrinische Staatsgebiet erhielt dadurch eine bedeutende Erweiterung: Grahovo, Nikšić und Gebiete der Brda kamen an Montenegro, das jetzt nach allen Seiten feste Grenzen hatte. D. starb nach einem Attentat, das ein montenegrinischer Emigrant namens Todor Kadić aus persönlichen Motiven auf ihn unternommen hatte.

Literatur

Pavićevič, Branko: Stvaranje crnogorske države. Beograd 1955 (mit Bibliographie).

Verfasser

Peter Bartl (GND: 133417492)


GND: 119053209

Weiterführende Informationen: https://prometheus.lmu.de/gnd/119053209

RDF: RDF

Vorlage (GIF-Bild):  Bild1   Bild2   Bild3   

Empfohlene Zitierweise: Peter Bartl, Danilo I. Petrović Njegoš, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 1. Hgg. Mathias Bernath / Felix von Schroeder. München 1974, S. 371-373 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=711, abgerufen am: (Abrufdatum)

Druckerfreundliche Anzeige: Druckerfreundlich

Treffer 
 von 1526
Ok, verstanden

Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Infos