Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas

Georg II. (Georgios II.)
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Georg II. (Georgios II.)

Georg II. (Georgios II.) aus der Dynastie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, König der Griechen 27.09.1922-25.03.1924 und 3.11.1935-1.04.1947, * Dekeleia (Tatoi, Attika) 19.07.1890, † Athen 1.04.1947, ältester Sohn von Konstantin I. Seine am 24.02.1921 mit Elisabeth, der Tochter Ferdinands von Rumänien, geschlossene und kinderlos gebliebene Ehe zerbrach bald und wurde im Juli 1935 formell geschieden, eine im 2. Weltkrieg mit einer Engländerin angeknüpfte Verbindung, der auch Kinder entstammen, nicht legitimiert.

Leben

G. erhielt in der Athener Offiziersakademie und im Potsdamer 1. Garderegiment zu Fuß (1909-1912) eine gründliche militärische Ausbildung, die jedoch durch keine systematischen Rechts-, Verwaltungs- und politischen Studien ergänzt wurde. Am I. Balkankrieg 1912 nahm er im Stab seines Vaters Konstantin, des damaligen Kronprinzen und Kommandeurs der griechischen Truppen, ebenso teil wie als Kronprinz am 2. Balkankrieg 1913 und später am Kleinasien-Feldzug. In den Auseinandersetzungen während des 1. Weltkriegs traf auch ihn das Verdikt der Entente, die Athen zur Kriegserklärung an die Mittelmächte zwingen wollte: In ihrem Ultimatum vom 2. Juni 1917 machte sie sich den Standpunkt von Venizelos zu eigen und forderte die Abdankung König Konstantins, den Ausschluß des G. von der Thronfolge zugunsten seines Bruders Alexander und deren Abreise aus Griechenland. Die griechische Regierung akzeptierte jedoch am 11. Juni (29.05.) lediglich Konstantins Abreise und die faktische Nachfolge Alexanders ohne ausdrücklichen Thronverzicht seines Vaters, so daß auch die Stellung des rechtmäßigen Thronfolgers G. für die Zukunft nicht chancenlos war. Am 15. (2.) Juni reiste die Familie nach Italien ab. Das Plebiszit, das auf die Niederlage der inzwischen in Athen etablierten revolutionären Regierung Venizelos in den Novemberwahlen des Jahres 1920 am 5. Dezember (22.11.) 1920 folgte, erbrachte eine Mehrheit für die Wiedereinsetzung Konstantins. Ob die Maßregel der Mächte, G. an der Thronfolge zu hindern, zur Durchsetzung ihres Willens nötig war, erscheint heute durchaus strittig: Trotz seiner Potsdamer Jahre blieb G. zeit seines Lebens nach Großbritannien, dem er sich innerlich tief verbunden fühlte, und Frankreich orientiert; seine Stellung zu den politischen Konflikten der Jahre 1915 bis 1917 erscheint im Lichte der Quellen nicht mehr so uneingeschränkt der seines Vaters zu entsprechen, wie die Zeitgenossen annahmen.
In dem Militärputsch, der auf den Zusammenbruch der Front in Kleinasien folgte, wurde Konstantin am 27. (14.) September 1922 zum Rücktritt gezwungen. Als neuer König blieb G. indessen isoliert: Die Erregung über die Niederlage, die man in erster Linie der von Konstantin favorisierten Politik zuschrieb, nährte Ressentiments gegen alle Mitglieder der Dynastie; das Putschistenregime stellte sich an die Seite der Liberalen, unter denen der republikanische Gedanke weit verbreitet war; der Prozeß gegen die für den Ausgang des Kleinasien-Feldzugs zur Verantwortung gezogenen Politiker, die Hinrichtung der sechs hervorragenden Vertreter des antivenizelistischen Lagers und die auf britischen Druck hin in Landesverweisung umgewandelte Todesstrafe gegen seinen Onkel, Prinz Andreas, ließen zwischen ihm und dem „Revolutionsregime“ bzw. der Regierung letztlich keine Beziehungen entstehen, die eine neue Phase der Verständigung zwischen Krone und Liberalen hätten einleiten können. Nach dem Mißerfolg der auch von ihm erbetenen Empfehlungen und Pressionen auswärtiger Gesandter und ihrer Regierungen auf die Putschisten, die Todesurteile an den Politikern nicht zu vollstrecken, erwog er am Vorabend der Hinrichtungen seinen Rücktritt, von dessen Sinnlosigkeit ihn allerdings der ehemalige General, Vertraute seines Vaters und spätere Diktator Ioannis Metaxas überzeugen konnte. Sein Schweigen während des von Georgios Leonardopulos und Panajiotis Gargalidis geführten Putschversuchs niederer Offiziere am 22. Oktober 1923 nährte bei den die Regierung tragenden Kräften den Verdacht, G. habe insgeheim den Erfolg der Revolte gewünscht; auch im liberalen Lager geglaubte Gerüchte berichteten sogar von einem weitergehenden Engagement des Königs. Der republikanische Gedanke erhielt infolgedessen neuen Auftrieb. G. verlor jede politische Stütze, als die ihrer Führer beraubten Konservativen beschlossen, an den Wahlen zur Verfassunggebenden Nationalversammlung vom 16. Dezember 1923 nicht teilzunehmen, die von ihnen empfohlene Wahlenthaltung aber nur 30 % der Wahlberechtigten betrug und somit die Schwäche der Parteien offenkundig wurde, die seit Konstantins Zeit als „königstreu“ galten. Ministerpräsident Gonatas legte G. eine Reise ins Ausland nahe. Am 25. März 1924 entthronte ihn die Nationalversammlung und rief die Republik aus; ein allerdings nicht fair durchgeführtes Plebiszit ergab am 13. April 1924 eine Mehrheit von 69,95% der Stimmen für die Republik. G. verzichtete nicht auf seine Thronansprüche, sondern wartete im Londoner Exil ab, bis sich die innere Instabilität Griechenlands zugunsten der Anhänger der Dynastie auswirkte.
Entscheidende Fehler der republikanischen Parteien trugen dazu bei, daß sich die radikalen, auf die Wiederherstellung des Königtums notfalls im Wege des Staatsstreichs hinarbeitenden Kräfte unter den Konservativen und im Militär immer mehr durchsetzen konnten. Nach dem mißglückten Putschversuch republikanischer Offiziere 1935 zwangen die Generäle Alexandros Papagos und Georgios Reppas sowie der Vizeadmiral Dimitrios Ikonomu am 10. Oktober 1935 den königstreuen, aber gemäßigten und streng auf die Legalität seines Handelns achtenden Führer der Volkspartei und Ministerpräsidenten Panajis Tsaldaris in einem selbst für griechische Verhältnisse damals spektakulären Akt der Insubordination, die Regierungsgewalt einem Militärkomitee zu überlassen, das ohne wirksamen Widerstand der hilflosen, zaudernden und sich auf formelle Proteste beschränkenden Volkspartei eine Regierung unter Georgios Kondilis, einem früher linksrepublikanischen, jetzt royalistischen und faschistischen General, etablieren und nach dem Auszug der Fraktion der Volkspartei aus dem Parlamentsplenum die Abschaffung der Republik durch einen Kammerbeschluß herbeiführen konnte. Dem Staatsstreich folgte am 3. November eine Volksabstimmung, die unter dem Belagerungszustand und mit Hilfe terroristischer, ohne parlamentarische Beteiligung erlassener „Zwangsgesetze“ (Notverordnungen) die erwünschte Mehrheit von 97,8 % der Stimmen für die Restauration des Königtums ergab. Am 25. November 1935 nach Athen zurückgekehrt, strebte G. zunächst eine rasche Verständigung der großen Parteien unter Einschluß der Liberalen an, damit angesichts der unruhigen Lage in Europa eine starke Exekutive die innere Ordnung wiederherstellen und dringend erforderliche Maßnahmen zur Landesverteidigung in die Wege leiten könne. Die anstehenden Probleme der Sozial- und Wirtschaftspolitik und die Folgen der schweren inneren Erschütterungen seit 1915 ließen sich jedoch auf diese Weise nicht meistern. Ausweglos wurde die Situation, als nach den Wahlen vom 26. Januar 1936 keine der großen Parteien über eine Mehrheit im Parlament verfügte. Um einen Versuch von Offizieren abzuwehren, dem König politische Entscheidungen aufzudrängen, übertrug G. dem nach der Macht strebenden General Metaxas 16. Dezember 1923
 am 5. März 1936 das Heeresministerium. Nach dem Tode des überparteilichen Ministerpräsidenten Konstantinos Demertzis wurde Metaxas am 13. April 1936 Regierungschef. Unfähig, im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und mit den demokratischen Institutionen zu regieren und den in Streikwellen sich entladenden sozialen Konflikten anders als mit brutalem Polizeieinsatz zu begegnen, arbeitete er konsequent auf die Errichtung der Diktatur am 4. August 1936 hin. G., der den politischen Auseinandersetzungen fremd gegenüberstand, hatte sich vom parlamentarisch-demokratischen Regierungssystem abgewandt, weil die demokratischen Parteien die von ihm erhoffte fiktive Einheit der Nation nicht herstellten. Obwohl der während der Vertagung des Parlaments tätige interfraktionelle Ausschuß mit legislativen Befugnissen den Erlaß aller zur Bewältigung der Krise erforderlichen Sofortmaßnahmen und Gesetze ermöglicht und G. die vereinbarte Bildung einer Koalitionsregierung aus den beiden großen Parteien begrüßt hatte, gab er Metaxas den Weg zur Diktatur frei. Seine Hoffnung, den Diktator unter Kontrolle halten und in einer gewandelten Situation wieder entlassen zu können, erfüllte sich nicht: Metaxas gelang es, die Vertrauensleute des Hofes in Regierung und Verwaltung schrittweise zu entmachten. Vorsichtigen Sondierungen des Königs bei demokratischen Politikern 1937/38 zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung setzten harte Maßregeln des Diktators ein Ende.
G. schien sich mit der Situation abzufinden und bestärkte damit die demokratischen Politiker und ihre Anhänger in der Überzeugung, daß der König der Hauptverantwortliche für die Etablierung und Erhaltung der Diktatur sei; sein Eidbruch vom 4. August 1936 ließ bei ihnen auch nach dem 2. Weltkrieg Mißtrauen zurück. Nach dem deutschen Überfall auf Griechenland flüchtete G. nach Kreta, dann nach Ägypten, wo er eine Exilregierung bildete und am Aufbau griechischer Streitkräfte mitwirkte. Angesichts der Kontroversen um seine Person mußte er in London unter dem Druck der britischen Regierung der Forderung griechischer Widerstandsorganisationen und der zivilen Politiker entsprechen und seine Rückkehr nach dem Sieg der Alliierten von einem Plebiszit abhängig machen. Gegen Ende des Krieges setzte sich G. in London für einen harten Kurs gegen die in dem „Ethniko Apeleftherotiko Metopo“ (EAM = Nationale Befreiungsfront) und dem „Ethnikos Laikos Apeleftherotikos Stratos“ (ELAS = Nationale Befreiungsarmee) führenden und große Teile des Festlands beherrschenden Kommunisten ein. Nach deren Niederlage im Dezemberaufstand 1944 wurde eine Volksabstimmung über die Frage der Monarchie vereinbart. Doch auf die Auseinandersetzungen mit den Kommunisten während der Okkupationszeit und den Dezemberaufstand folgte nun der Terror von rechts, so daß eine freie und in freien Diskussionen vorbereitete Entscheidung nicht möglich war. Allerdings dürften sich viele Wähler aus dem republikanischen Lager aus Furcht vor den Kommunisten oder in der Hoffnung auf eine rasche Befriedung im Inneren für den König entschieden haben. So ergab das Plebiszit vom 1. September 1946 eine Mehrheit von 68.3 % für die Rückkehr von G. Am 27. September traf er in Athen ein. Bis zu seinem Tode blieb er ein treuer Verbündeter des Westens, der allein die Freiheit des Landes gegen die Kommunisten garantieren konnte. Dabei folgte er jedoch allzu bereitwillig den Ratschlägen insbesondere der USA sogar in Fragen der Regierungsbildung und wurde zum Exponent jener Kräfte, die mit dem Hinweis auf die kommunistische Gefahr einen zunehmend autoritären Kurs ansteuerten und nicht wenig zur innenpolitischen Vergiftung des Landes beigetragen haben.
G. war weder ein besonders talentierter noch ein populärer König; selbst die Royalisten schrieben ihm nicht das Charisma seines Vaters Konstantin zu. Zurückhaltung und Strenge im persönlichen Umgang ließen ihn eher als kalten Herrscher erscheinen. Die Erinnerung an ihn blieb bei Anhängern und Gegnern stets mit dem Verfassungsbruch von 1936 und den inneren Auseinandersetzungen nach Kriegsbeginn verknüpft.

Literatur

Kalojeropulos, Dionisios (Hrsg.): Georgios II. O anthropos, o Ellin, o vasilefs. 1890-1947. Athen 1949.
Pipinelis, Panajotis: Georgios II. Athen 1951.  

Verfasser

Gunnar Hering (GND: 1078119694)


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Empfohlene Zitierweise: Gunnar Hering, Georg II. (Georgios II.), in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 2. Hgg. Mathias Bernath / Felix von Schroeder. München 1976, S. 28-32 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=863, abgerufen am: (Abrufdatum)

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