Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas

Germanos I. Homologetes
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Germanos I. Homologetes

Germanos I. Homologetes, Patriarch von Konstantinopel 715-730, Heiliger (Fest 12. Mai), * Konstantinopel 635/638, † ebd. 11.05.733.

Leben

Die Familie des G. entstammte der herakleianischen Kaiserdynastie und besaß ein Anwesen in Platanion unweit der Hauptstadt. Über das erste Drittel seines Lebens ist wenig bekannt. Schon etwa 30jährig wurde G. jedoch im Zusammenhang mit der Hinrichtung seines Vaters Justinian (668), den Kaiser Konstantin IV. der Teilhaberschaft an der Ermordung seines Vorgängers Konstans II. bezichtigte, entmannt und zum geistlichen Stand gezwungen. Das zweite Drittel seines Lebens verbrachte G. als Kleriker an der Hagia Sophia. In diesen Jahrzehnten ist er besonders als Dichter zahlreicher Kirchenhymnen hervorgetreten, die noch heute gesungen werden. Auch ein Teil seiner homiletischen Schriften dürfte damals entstanden sein. Als schon betagter Greis gelangte G. 705 oder 706 auf den Metropolitenstuhl der reichen Hafenstadt Kyzikos. Als solcher bekannte er sich unter dem theologisch selbstherrlichen Kaiser Philippikos-Bardanes (711-713) gezwungen oder freiwillig zum Monotheletismus, obgleich dieser auf dem Sechsten ökumenischen Konzil (680/681) als christologische Häresie verurteilt worden war. Ungeachtet dessen machte G. unter dem Folgekaiser Anastasios II. (713-715) die feierliche Rückkehr zur Orthodoxie im Sinn der Konzilsbeschlüsse mit und sagte sogar, 715 zum Patriarchen ernannt, auf einer noch im gleichen Jahr abgehaltenen Synode dem Monotheletismus energisch den Kampf an. Viel klarer stellt sich die Haltung von G. unter dem ikonoklastischen Leon III. (Isaurios, 717-741) dar. Im einsetzenden Bilderstreit zählte er neben Papst Gregor III. und Johannes Damaskenos zu den drei mächtigsten Gegnern des Kaisers. Er benachrichtigte nicht nur den Papst von der neuen Häresie, sondern verteidigte auch in Wort und Schrift die Kirchlichkeit der Bilderverehrung. Folgerichtig verweigerte G. daher die Unterschrift auf dem ikonoklastischen Edikt vom 17. Januar 730 im Kaiserpalast. Er wurde deshalb abgesetzt, Leon ließ seine Schriften verbrennen, und geächtet starb G. auf dem väterlichen Gut, nach den einen 95, nach den anderen 98 Jahre alt. Nicht genug damit, erachtete es noch die ikonoklastische Synode von Chalkedon (754) als zweckmäßig, über ihn das Anathema auszusprechen. Erst auf dem Siebenten ökumenischen Konzil von Nikaia (787) wurde G. mit der Wiedereinführung der Bilderverehrung als Hüter der Orthodoxie gewürdigt und heiliggesprochen.

Literatur

Krumbacher: S. 66-67.
Ostrogorsky: S. 130-137.
Beck: S. 473-476.

Verfasser

Josef Hahn (GND: 1121331297)


GND: 11870267X

Weiterführende Informationen: https://prometheus.lmu.de/gnd/11870267X

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Empfohlene Zitierweise: Josef Hahn, Germanos I. Homologetes, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 2. Hgg. Mathias Bernath / Felix von Schroeder. München 1976, S. 40 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=870, abgerufen am: (Abrufdatum)

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