Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas

Karl II.
Bild: Wikimedia Commons
Wikidata: Q156400

In den Suchergebnissen blättern

Treffer 
 von 1526

Karl II.

Karl II., Erzherzog von (Inner-)österreich 1564-1590, * Wien 3.06.1540, † Graz 10.07.1590, dritter Sohn Kaiser Ferdinands I. und der Anna Jagiello, verheiratet 1571 mit Maria von Wittelsbach.

Leben

Bei der schon 1554 verfügten Teilung der Erbländer hatte Kaiser Ferdinand I. seinem jüngsten Sohn K. den innerösterreichischen Komplex mit den Hauptländern Steiermark, Kärnten und Krain einschließlich der Besitzungen bis an die Adria zugedacht. Obwohl K. überzeugter Katholik war, mußte er nach seiner Regierungsübernahme (1564) zunächst von Maßnahmen gegen die Protestanten absehen. Primoz Trubar, der Reformator der Slowenen, wurde zwar auf Anordnung des Erzherzogs 1565 des Landes verwiesen, konnte aber noch 1567 einen heimlichen Besuch in Krain wagen. Obwohl K.s Gattin Maria von Wittelsbach zur treibenden Kraft der Gegenreformation in Innerösterreich wurde, mußte sich der Landesfürst zu größeren Zugeständnissen an die protestantischen Stände seiner Länder entschließen, um von ihnen die zur Türkenabwehr dringend benötigten finanziellen Mittel zu erhalten. Nachdem er 1572 in der „Religionspazifikation“ zunächst nur dem Herren- und Ritterstand seiner Länder und dessen Untertanen Glaubensfreiheit gewährt und dieses Privileg 1576 erneuert hatte, machte er auf dem Generallandtag in Bruck an der Mur 1578 mündliche Zugeständnisse, die in allgemeiner Form auch die Gewissensfreiheit der Bürger betrafen. Der von den Landständen im „Brücker Libell“ publizierten Zusammenfassung aller ihnen gewährten Rechte ließ K. jedoch eine Fassung entgegensetzen, in der von den Bürgern keine Rede mehr war. Die Gegenreformation machte in den folgenden Jahren wirklich Fortschritte. Schon 1579 wurde in der Grafschaft Görz die Ausweisung der Prediger angeordnet und das Kolleg der Jesuiten, das seit 1572 in Graz bestand, erhielt 1585 den Rang einer Universität. Trotzdem blieben die Erfolge K.s zu Lebzeiten gering, so daß er die Durchführung der Gegenreformation seinen Kindern noch testamentarisch auftrug. K.s Innenpolitik kann nur unter dem Aspekt der ständigen türkischen Bedrohung richtig beurteilt werden. Um die Grenze, an der auch nach Friedensschlüssen ein ständiger Kleinkrieg herrschte, zu sichern, hatte bereits Ferdinand I. mit der Ansiedlung von serbischen Flüchtlingen (Uskoken) begonnen und ihnen verschiedene Begünstigungen gewährt. Als Nationalmiliz übernahmen sie gemeinsam mit schwachen regulären Truppen unter dem Kommando eines Grenzobersten die Verteidigung; sie waren dem 1556 geschaffenen Hofkriegsrat in Wien unterstellt. Nach der Länderteilung von 1564 hatten die Stände Innerösterreichs finanziell die Hauptlast der Verteidigung übernommen, aber von einer stets neuen Bewilligung durch den Landtag abhängig gemacht. Als in den letzten Jahren Maximilians II. die zugesicherte kaiserliche Unterstützung völlig ausblieb, geriet die Grenzverteidigung in desolaten Zustand. Den oft jahrelang unbesoldeten Truppen fehlte es an Nahrung, Kleidung und Bewaffnung, so daß sie bisweilen zur Plünderung der Schutzbefohlenen Bevölkerung schritten, um die notwendigsten Bedürfnisse zu decken. Die Türken eroberten 1565 Krupa und Novi, 1566 Szigetvár, und 1575 erlitten auch die Grenztruppen eine schwere Niederlage, wobei der kommandierende Oberstleutnant Herbord von Auersperg fiel. Nachdem ein Versuch Maximilians II., den Deutschen Ritterorden zur Grenzverteidigung heranzuziehen, gescheitert war, und sein Nachfolger Rudolf II. den kaiserlichen Hof nach Prag verlegt hatte, wurde eine Änderung der Grenzorganisation unumgänglich. In einer Konferenz, die 1577 in Wien stattfand, einigten sich K. und seine Räte mit den Gesandten Rudolfs II. über die Reform. Die Stände Innerösterreichs übernahmen auf dem Brücker Generallandtag 1578 - nach den erwähnten konfessionellen Zugeständnissen die Unterstützung der Grenze als dauernde Verpflichtung. Die zugesagte Summe von über einer halben Million Gulden jährlich leisteten zur Hälfte die steirischen Stände, um damit die slawonische Grenze (zwischen Save und Drau, mit dem Hauptort Warasdin) zu finanzieren, während die andere Hälfte von den Ständen Kärntens und Krains zum Unterhalt der kroatischen Grenze (zwischen Save und Adria) aufgebracht wurde. Der Kaiser behielt sich nur die letzte Entscheidung über Krieg und Frieden sowie die Ernennung des Grenzobristen vor und übertrug die Verwaltung der Militärgrenze an K., dessen Kommando auch der Banus von Kroatien und Slawonien unterstellt wurde. Ungarn und Kroatien, die allein zur Abwehr der Türken nicht fähig waren, gaben ihre Zustimmung. Den innerösterreichischen Ständen gegenüber mußte sich K. verpflichten, das bewilligte Geld nur zur Grenzverteidigung zu verwenden und ihre alten Privilegien nicht zu beeinträchtigen. Noch im selben Jahr schuf K. den Innerösterreichischen Hofkriegsrat mit dem Sitz in Graz, der jedoch nicht nur von ihm abhängig war, sondern auch von den Ständen Innerösterreichs, die den Präsidenten und die sechs Räte vorschlugen, aus ihren Reihen stellten und auch zur Hälfte bezahlten. Diesem Hofkriegsrat blieb das innerösterreichische Kriegswesen bis in die Zeit Prinz Eugens unterstellt. Die größtenteils verfallenen Verteidigungsanlagen wurden nun instandgesetzt, die Bewaffnung und Ausrüstung der Grenztruppen verbessert und 1579 Karlstadt (Karlovac) als zentrale Festung der kroatischen Grenze errichtet. Das Gebiet an der Adria um Zengg (Senj), die sogenannte Meergrenze, wurde erweitert, Karlobag befestigt und mit einbezogen. Insgesamt hat die Organisation der Grenzverteidigung unter K. bedeutende Fortschritte erzielt, aber ihre Funktionsfähigkeit blieb weitgehend vom guten Einvernehmen zwischen dem Landesfürsten und den Ständen abhängig. Daß er dieses Einvernehmen trotz seiner entschieden katholischen Einstellung während der gesamten Regierungszeit aufrecht K.s
 erhielt und damit seinen Ländern größere Katastrophen ersparte, ist ein Verdienst von K., dem ansonsten mangelnde Entschluß- und Urteilskraft, Unselbständigkeit im Handeln und leichte Beeinflußbarkeit nachgesagt werden.

Literatur

Vaníček, Franz: Specialgeschichte der Militärgrenze. Bd 1. Wien 1875.
Thiel, Viktor: Die Aufrichtung der Regierung des Erzherzogs Karl von Innerösterreich. In: Zeitschrift des historischen Vereins für die Steiermark 11 (1913) 297-307.
Ders.: Zur Geschichte des innerösterreichischen Kriegswesens im 16. Jh. In: Ebd. 12 (1914) 159-170.
Ders.: Die innerösterreichische Zentralverwaltung 1564-1749. T. 1. In: Arch. österr. Gesch. 105 (1916) 1-210.
Loserth, Johann: Innerösterreich und die militärischen Maßnahmen gegen die Türken im 16. Jh. Graz 1934.
Novotny, Alexander und Berthold Sutter (Hrsg.): Innerösterreich 1564-1619. Graz 1967.
Rothenberg, Gunther Erich: The Austrian military border in Croatia 1522-1747. Urbana, Ill. 1960. (Gekürzte deutsche Ausgabe: Wien, München 1970.)

Verfasser

Heinz Dopsch (GND: 122952197)


GND: 118560069

Weiterführende Informationen: https://prometheus.lmu.de/gnd/118560069

RDF: RDF

Vorlage (GIF-Bild):  Bild1   Bild2   Bild3   

Empfohlene Zitierweise: Heinz Dopsch, Karl II., in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 2. Hgg. Mathias Bernath / Felix von Schroeder. München 1976, S. 362-364 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=1099, abgerufen am: (Abrufdatum)

Druckerfreundliche Anzeige: Druckerfreundlich

Treffer 
 von 1526
Ok, verstanden

Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Infos