Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas

Maria Theresia
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Maria Theresia

Maria Theresia, Königin von Ungarn (ab 1741) und Böhmen (ab 1743), Erzherzogin von Österreich 1740-1780, * Wien 13.05. 1717, † ebd. 29.11.1780, älteste Tochter Kaiser Karls VI. und der Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel, ab 12.02.1736 Gemahlin Herzog Franz Stephans von Lothringen, des späteren Kaisers Franz I. (1745-1765).

Leben

Obwohl fast alle Staaten Europas die Pragmatische Sanktion von 1713 und damit die weibliche Erbfolge im „Hause Österreich“ anerkannt hatten, sah sich nach dem Tode Karls VI. am 20. Oktober 1740 seine Tochter M. T. gezwungen, ihr Erbe gegen die Mächte Bayern, Spanien und Preußen zu verteidigen, denen sich noch Sachsen, Frankreich und Neapel anschlossen, um sich an der Aufteilung der Habsburgermonarchie zu beteiligen. Weniger die Hilfe Englands, Sardiniens und Hollands als vielmehr die feste Entschlossenheit M. T.s, sich allen diesen Ansprüchen energisch zu widersetzen, sowie die spontane Unterstützung der jungen Königin von seiten der ungarischen Stände auf dem Reichstag zu Preßburg (11.09.1741) brachten den österreichischen Erbfolgekrieg mit dem Frieden von Aachen (23.10. 1748) zu einem relativ günstigen Abschluß, der Territorialverlust ließ sich auf Schlesien und einige oberitalienische Gebiete beschränken. Oberstes Ziel der Außenpolitik M. T.s blieb die Rückeroberung Schlesiens; den Weg zu diesem Ziel erblickte sie in der von Wenzel Anton Kaunitz-Rietberg entwickelten Konzeption von der Umkehr der Bündnisse: die deshalb im Mai 1756 abgeschlossene Defensivallianz mit Frankreich führte zum erneuten Angriff Friedrichs II. von Preußen, doch brachte der damit ausgebrochene Siebenjährige Krieg mit dem am 15. Februar 1763 abgeschlossenen Frieden zu Hubertusburg keinerlei territoriale Veränderungen, nur den endgültigen Aufstieg Preußens zur fünften europäischen Großmacht. Der am 18. August 1765 eingetretene Tod ihres Gemahls, Franz I. Stephan von Lothringen, mit dem M. T. ein sehr glückliches und kinderreiches Familienleben geführt hatte, der aber außer bei finanziell-wirtschaftlichen Fragen keinen Einfluß auf die Regierung ausgeübt hatte, bewirkte den Aufstieg ihres Sohnes Joseph II. zur Kaiserwürde und zum Mitregenten in den Erbländern sowie insofern auch eine Veränderung in der Staatsführung, als diese nun zunehmend von erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Sohn geprägt wurde, da sich beide nicht nur in ihrem persönlichen Wesen sondern auch in ihrem politischen Denken sehr verschieden zeigten. Außenpolitisch offenbarten sich diese Differenzen in der Stellung zur polnischen Teilung und zur bayerischen Erbfolgefrage. Nachdem schon im April 1769 österreichische Truppen die dreizehn an die polnische Krone (seit 1412) verpfändeten Zipser Städte besetzt hatten, beteiligte sich Österreich im Sommer 1772 gegen den Willen M. T.s an der ersten polnischen Teilung und erwarb Galizien und Lodomerien (25.07.1772). Für die Vermittlung des Friedens von Küçük Kaynarca zwischen Rußland und der von Kaunitz begünstigten Pforte erhielt Österreich am 7. Mai 1755 die Bukowina. Uber Joseph II. hinweg schloß die jeden Eroberungskrieg strikt ablehnende M. T. durch den Frieden von Teschen (13.05.1779) auch den Bayerischen Erbfolgekrieg mit der Erwerbung des Innviertels erfolgreich ab. Innenpolitisch ist der Name M. T.s untrennbar mit ihren alle Lebensbereiche erfassenden, grundlegenden Reformen verbunden, mit denen sie aus dem bis dahin nur von der Dynastie zusammengehaltenen Länderkomplex der Monarchie einen im Sinne des aufgeklärten Absolutismus einheitlich regierten Gesamtstaat, einen Rechtsund Wohlfahrtsstaat geschaffen hat, in dem durch Beibehaltung der Sonderstellung Ungarns bereits der Dualismus von 1867 vorgebildet war. Bleibende Ergebnisse der ersten, Finanz- und Militärwesen erfassenden Reformperiode bis 1749 bildeten eine erstmals für das gesamte Reich zuständige Militärverwaltung durch Neuorganisation des Wiener Hofkriegsrates (1745) und die Schaffung einer gesamtstaatlichen Armee, in die auch die Regimenter der Militärgrenze einbezogen waren; die Militärgrenze selbst wurde nach den Vorschlägen des Prinzen Joseph Maria von Sachsen-Hildburghausen reformiert. Damit in Zusammenhang unterstellte M. T. die vier slawonischen Komitate Szerem, Valkó, Pozsega und Veröcze 1745 der Verwaltung des kroatischen Banus, die sie von 1767 bis 1779 in den Rang eines - nur den Wiener Zentralbehörden untergeordneten - auch für Dalmatien zuständigen Statthaltereirates erhob, der von 1776 bis 1779 auch den Freihafen Fiume verwaltete; diese Stadt wurde jedoch am 24. April 1779 als corpus separatum unmittelbar der ungarischen Krone angeschlossen. Wichtige Neuerungen bildeten ferner die Gründung der Hof- und Staatskanzlei für die Leitung der Außenpolitik sowie 1745 der „Hofdeputation in Banaticis, Transsylvanicis et Illyricis“ (ab 1755 „Hofdeputation in Illyricis“); diese Behörde sorgte mit Erfolg für den Ausgleich der divergierenden fiskalischen, militärischen sowie religiös-nationalen Interessen in den südöstlichen Grenzgebieten zugunsten der nichtmagyarischen Völker, die unter M. T. einen geistigen wie materiellen Aufschwung erlebten. Die tiefgreifende Staatsreform von 1749 unter der energischen Leitung des Grafen Friedrich Wilhelm von Haugwitz bedeutete mit der Einführung der neuen, als „Directorium in publicis et cameralibus“ bezeichneten Zentralbehörde zweierlei: administrativ die endgültige Trennung der politischen und Finanzverwaltung von der Justiz; verfassungsrechtlich die ebenfalls endgültige Vereinigung der österreichischen Erbländer mit der böhmischen Ländergruppe unter gleichzeitiger Auflösung des ständisch-feudalen Partikularismus, der bis M. T. die Länderregierungen beherrscht hatte. An deren Stelle trat der in drei Instanzen bürgernah in Zentralbehörden-Ländergubernien-Kreisämter gegliederte neue Obrigkeitsstaat. Militärpolitisches Ergebnis dieser Reform war die Aufstellung eines 108.000 Mann starken stehenden Heeres. Schwierigkeiten im Verlauf des Siebenjährigen Krieges führten 1760/61 zur Gründung des Staatsrates, eine Schöpfung des nun auch die Innenpolitik stärker mitbestimmenden Staatskanzlers Kaunitz. Der allen Behörden übergeordnete Staatsrat war das erste gesamtstaatliche Beratungsgremium der Habsburger, das stets auch ungarische Angelegenheiten wenn auch ohne Legitimation mitentschied. Auch mit ihren wirtschaftlichen und sozialen Reformen hat M. T. in die diesbezüglichen Verhältnisse Ungarns bestimmend eingegriffen. Allgemeine wirtschaftliche und fiskalische Erwägungen in Richtung einer Erhöhung und Verbesserung der Produktion wie des Steueraufkommens waren dafür maßgebend, daß M. T. auf dem Wege ihrer Urbarialregulierung das Los der Bauern bedeutend verbesserte und deren Verhältnis zu ihren Grundherren neu regelte. Nachdem die Urbarialregulierung bereits 1756 Slawonien erfaßt hatte, erstreckte sie sich in den Jahren 1767-1774 auf ganz Ungarn mit Ausnahme Siebenbürgens (dort wurde 1747 und 1769 die Robotleistung neu festgesetzt), 1778 auf Steiermark und Kärnten, 1780 auf Kroatien und das Banat und schließlich 1782 auf Krain. Parallel dazu liefen erfolgreiche Bestrebungen, die ungarische Landwirtschaft zu modernisieren. Gegen die Vorherrschaft des ungarischen Adels richtete sich nicht nur die Agrarreform sondern auch die Förderung der Städte, insbesondere des städtischen Gewerbes, auf das auch der gesteigerte Agrarexport belebend wirkte. Doch hat sich das Bürgertum in der westlichen Reichshälfte wesentlich besser entfalten können, kulturell wie wirtschaftlich, als in Ungarn, wozu die unterschiedliche Wirtschaftspolitik der Regierung M. T.s wesentlich beigetragen hat. Ihr wichtigstes Instrument war die 1754 mit dem „Vectigal des Königreiches Hungarn“ eingeführte und mit dem österreichischen Zolltarif von 1775 etwas modifizierte Zollpolitik. Diese schuf zwar ein nach außen einheitliches Zollgebiet, in dem Ungarn (ohne Siebenbürgen, Banat und Kroatien) jedoch durch eine Zollschranke von den übrigen Ländern der Monarchie getrennt blieb und seinen Außen- wie Binnenhandel mit den Erbländern und Böhmen praktisch diesen beiden ausgeliefert sah. Die zolltarifliche Begünstigung der Industrieprodukte aus dem Westen des Reiches hat den Aufbau einer ungarischen Industrie wesentlich erschwert und ganz gegen alle Absicht des Wiener Hofes erheblich zur Erstarrung der ungarischen Feudalstruktur beigetragen, da diese von keinem aufstrebenden Bürgertum in Frage gestellt werden konnte. Da der Regierung M. T.s die wiederholt angestrebte Beseitigung der Steuerfreiheit des ungarischen Adels nicht gelungen war, machte sie diese Freiheit zum Hauptmotiv ihrer Wirtschaftspolitik, um auf diesem Wege Ungarn in größerem Maße als bisher zur Deckung des Staatshaushalts heranzuziehen. Einen wesentlichen wirtschaftlichen wie kulturellen Aufschwung bedeutete für Ungarn jedoch das von M. T. bereits ab 1745 groß angelegte Ansiedlungswerk deutscher Bauern, insbesondere im Jahrzehnt 1763-1773 im südungarischen Raum, vor allem in der Batschka und im Banat (hier allein mit über 50 000 Menschen). Nach dem 1765 zum Großfürstentum erhobenen Siebenbürgen wurden insbesondere Protestanten aus den Erbländern ausgesiedelt. Die 1749/1753 begonnene Reform des Rechtswesens mit dem Codex Theresianus (Zivil-) und der 1770 eingeführten Constitutio criminalis oder Nemesis Theresiana (Strafgesetzbuch) legte das Schwergewicht auf eine Vereinheitlichung der bisher länderweisen verschiedenen Rechtsordnungen, blieb aber noch von konservativen Zügen geprägt; erst 1776 wurde auf Antrag des Staatsrates Joseph von Sonnenfels die Folter abgeschafft und die Todesstrafe stark eingeschränkt. Die Sorge um die Glaubenseinheit in ihren Ländern mit freilich oft intoleranten Auswirkungen auf Juden und Protestanten wie auch allgemeinere, auf das Gemein- und Staatswohl ausgerichtete Überlegungen bewogen die persönlich von tiefer Frömmigkeit erfüllte Herrscherin auch zu einschneidenden Reformen im kirchlich- religiösen Bereich. Der Reformkatholizismus M. T.s stellte das Verhältnis Staat- Kirche auf eine neue Grundlage, diese wurde jenem deutlich untergeordnet und behördlich kontrolliert, die Steuerfreiheit des Klerus beseitigt. Innere, auf Verbesserung der Seelsorge ausgerichtete Reformbestrebungen brachten organisatorische Veränderungen durch Gründung neuer Diözesen und die Volksfrömmigkeit in ihren barocken Auswüchsen stark beschneidende Maßnahmen (Abschaffung von Feiertagen, der Wallfahrten usw.) sowie die Aufhebung der nicht für das Gemeinwohl tätigen Orden und Klöster. 1776/77 richtete M. T. in Ungarn fünf neue katholische Diözesen ein: Neusohl, Zips, Rosenau, Stuhlweißenburg und Steinamanger. Durch Aufhebung des Patriarchats von Aquileja (1751) und die Gründung der Erzdiözese Görz (1752) wurde auch die Kirche in den Gebieten südlich der Drau (später: Illyrische Kirchenprovinz) neu gegliedert. Die vom Unionsgedanken geleitete Einrichtung neuer griechisch-katholischer Bistümer war für bestimmte nationale Minderheiten von großer Bedeutung: so 1771 für die Ruthenen in Munkács (Mukačevo), 1777 für die Serben in Körös (Križevci) und für die Rumänen in Großwardein (Oradea). Durch die auf Verweltlichung wie auf Verstaatlichung hinzielende Schulreform M. T.s erhielten diese Minderheiten erstmals ein nationales Schulwesen mit muttersprachlichem Unterricht, das bis zum Tod der Kaiserin insbesondere für die Banater Serben und Rumänen bereits einen größeren Umfang erreichte. Mit der 1777 für Ungarn und Kroatien erlassenen „Ratio Educationis“ führte M. T. auch hier das vom Abt Johann Ignaz Felbiger von Sagan bereits 1774 in den Erbländern geschaffene Volksschulwesen ein. Wichtige zentrale Bildungseinrichtungen für die ganze Monarchie schuf M. T. mit der Orientalischen Akademie (1754) für die Diplomaten, mit der Militärakademie (1752) und für das Heer und mit dem Wiener Theresianum für Aristokratie und Bürgertum ihrer Länder. Ebenfalls für die gesamte Monarchie war die von M. T. durchgesetzte Reform der Wiener Universität von Bedeutung, die von ihrem Leibarzt Gerard van Swieten ausgeführt wurde, der auch die staatlichen Zensurbehörden im Sinne der Aufklärung leitete. In Ungarn erhob sie die 1755 in Schemnitz gegründete Montanschule 1770 in den Rang einer Akademie und verlegte die Universität von Tyrnau nach der 1773 erfolgten Auflösung des Jesuitenordens im Jahre 1777 nach Ofen, die dort nach Wiener Muster ausgebaut wurde. Überhaupt hat, kulturell gesehen, M. T. mit ihrer Reformtätigkeit wesentlich dazu beigetragen, daß der Geist der Aufklärung und in seinem Gefolge auch nationale Strömungen sich mit Unterstützung des von ihr geschaffenen Staatsapparates (und auch der 1764 gebildeten ungarischen Leibgarde) in allen ihren Ländern ausgebreitet hat, obwohl sie persönlich den „kalten“ Rationalismus der „neuen Zeit“ im Prinzip ablehnte, da ihrem landesmütterlichen Wesen mit seinem volksnahen Regierungsstil die schlichten und verbürgerlichten Formen des Spätbarocks besser entsprachen. Speziell die Wirkung der Regierung M. T.s auf Ungarn hat bereits der zeitgenössische Historiker der französischen Aufklärung, Claud-Louise-Michel de Sacy, in seiner „Histoire générale de Hongrie“ (Paris 1778) mit der Revolution Rußlands unter Zar Peter dem Großen verglichen.

Literatur

Arneth, Alfred v.: Geschichte Maria Theresias. 10 Bde. Wien 1863/79.
Marczali, Henry: Hungary in the eighteenth Century. Cambridge 1910 (Reprint New York 1971).
Guglia, Eugen: Maria Theresia. 2 Bde. München, Berlin 1917.
Eckhart, Ferenc: A bécsi udvar gazdasági politikája Magyarországon Mária Terézia korában. Budapest 1922.
Szabó, Dezső: A magyarországi úrbérrendezés története Mária Terézia korában. Budapest 1933.
Schünemann, Konrad: Die Bevölkerungspolitik Österreichs unter Maria Theresia. Berlin 1935.
Walter, Friedrich: Die Theresianische Staatsreform von 1749. Wien 1958.
Wandruszka, Adam: Maria Theresia und der österreichische Staatsgedanke. In: Mitt. Inst. österr. Gesch.-Forsch. 76 (1968) 174-188.
Crankshaw, Edward: Maria Theresa. London 1969 (dt. München 1970).
Tapié, Victor-L.: L’Europe de Marie-Thérèse. Paris 1973.
Dümmerth, Dezső: Mária Teréza és a magyar nemesség. In: Irodalom és felvilágosodás. Budapest 1974, 367-399.

Verfasser

Gerhard Seewann (GND: 1069961280)

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Weiterführende Information (Deutsche Biographie): https://www.deutsche-biographie.de/pnd118577867.html


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Empfohlene Zitierweise: Gerhard Seewann, Maria Theresia, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 3. Hgg. Mathias Bernath / Felix von Schroeder. München 1979, S. 97-101 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=1294, abgerufen am: (Abrufdatum)

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