Andronikos II. Palaiologos, byzantinischer Kaiser 1282-1328, * Nikaia (?) 25.03.1259, † Konstantinopel 13.02.1332, Sohn Kaiser Michaels VIII.
Leben
A. war mit Anna von Ungarn verheiratet und (1284/5) mit Jolante (Irene) von Montferrat. 1261 wurde er zum Mitkaiser ernannt. Unter dem frischen Eindruck der Ereignisse der „Sizilianischen Vesper“ (1282) verwarf er sofort die im Auftrag seines Vaters 1274 in Lyon vollzogene Kirchenunion, stieß damit jedoch auf den langjährigen Widerstand theologisch bedeutender Unionsfreunde wie auch der radikalen orthodoxen Partei. Im Gegensatz zum vorsichtigen Taktieren seines Vorgängers bevorzugte er ferner die Genuesen, wodurch Byzanz zum Hauptleidtragenden des venezianisch-genuesischen Krieges (1294-1299) wurde. Den Expansionsdrang des Serbenkönigs Stefan Uroš II. Milutin, der bereits 1282 Skopje eingenommen hatte, konnte er nur durch den Verzicht auf die eroberten Gebiete und durch die vom hohen Klerus und Jolante scharf verurteilte Vermählung seiner fünfjährigen Tochter Simonis mit Milutin halbwegs hemmen.
Katastrophal war die Lage in Kleinasien, das bis 1300 mit Ausnahme weniger Städte ganz von türkischen Stämmen überschwemmt war. Da die stark reduzierten byzantinischen Landstreitkräfte (der Flottenbau wurde im Vertrauen auf die Genuesen zeitweise völlig eingestellt) zu schwach waren, bot A. zunächst einen Alanenhaufen auf und mietete dann (1303) nach dessen Niederlage, eine katalanische Söldnertruppe unter Roger de Flor. Diese errang zwar triumphale Siege, plünderte aber so rücksichtslos in Kleinasien und, nach der Ermordnung ihres Anführers 1305, in Thrakien und Thessalien, daß alles aufatmete, als sie sich schließlich 1311 in Athen niederließ; ein Glück war, daß sie sich zuvor um den mit Karl von Valois gegen Byzanz geschlossenen Angriffspakt nicht gekümmert hatte.
Die Mittel für die enormen Tribut- und Soldzahlungen suchte A. durch Steuerreformen aufzubringen, z. B. durch Einführung einer Naturalabgabe (wegen der zunehmenden Geldentwertung) und Beschneidung der Immunitätsrechte der Großgrundbesitzer - die einflußreichsten unter ihnen freilich wie auch die großen Klöster, die infolge der Konzessionen an das starke Mönchtum einen mächtigen Aufschwung erlebten, mußten davon ausgenommen werden. Erwähnenswert sind ferner die Einberufung eines zwölfköpfigen Richterkollegiums als oberste Rechtsinstanz, die Neuverteilung der Bistümer sowie der maßgebliche Anteil des A. an der kulturellen Blüte seiner Zeit. Die letzten Regierungsjahre brachten zwar gewisse Teilerfolge in der Peloponnes, in Epirus und Thessalien, waren aber vom Krieg mit Andronikos III. überschattet, nach dem A. 1328 abdanken und 1330 ins Kloster gehen mußte.
Literatur
Jireček: Bd 1.
Setton, Kenneth M.: Catalan Domination of Athens 1311-88, Cambridge/ Mass. 1948.
Ostrogorsky: S. 394-414 (mit Bibliographie).
Dinić, Michail: The Balkans 1018-1499. In: The Cambridge Medieval History. Vol. IV: The Byzantine Empire. Part I: Byzantium and its neighbours. Cambridge 1966, 519-565 (mit Bibliographie).
Runciman, Steven: The last byzantine Renaissance. Cambridge 1970.