|
|
|
Gebler, Tobias Philipp Freiherr von, österreichischer Staatsrat, * Greiz (oder Zeulenroda) 2.11.1723 (oder 1726), † Wien 9.10. 1786.
Leben
G. trat nach dem Studium der Rechte an den Universitäten Jena, Göttingen und Halle und nach einer kurzen Beschäftigung als Legationssekretär der Generalstaaten in Berlin im Jahre 1753 in österreichische Dienste und wechselte zum Katholizismus über. In den Wiener Zentralbehörden war G. zuerst im Oberkommerzkollegium tätig, in dem er sich nachhaltig für den Ausbau der Hafenstadt Triest einsetzte, 1759 in der Hofkammer als Referent für Münz- und Bergwerkssachen und ab 1762 als Hofrat der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei. Im Jahre 1768 erwählte ihn Maria Theresia zum Mitglied des Staatsrates und erhob ihn gleichzeitig in den Freiherrnstand. Als Staatsrat vertrat G. in allen seinen Stellungnahmen stets die Bestrebungen der Aufklärung und gehörte zu den eifrigsten Förderern des unter Maria Theresia begonnenen und von Joseph II. fortgeführten, gesamtstaatlichen Reformwerkes.
An der 1769 in Gang gekommenen Reform des österreichischen Schulwesens nahm G. maßgeblich Anteil, indem er der Kaiserin im Jahre 1770 den Plan zur Errichtung der ersten Normalschule zu St. Stephan in Wien als praktisches Muster für die geplante Volksschulreform vorlegte, sowie 1771 der Monarchin die Berufung des Abtes Johann Ignaz von Felbiger von Sagan sowie des Erfurter Professors Friedrich Justus Riedel vorschlug, die er beide gegen manche Angriffe kirchlicherseits in Schutz nahm. Zugleich verwandte sich G. für eine sukzessive Entfernung der Klostergeistlichkeit aus der Schulerziehung der Jugend und für die Anstellung weltlicher Lehrer in dem Maß, in dem weltliche Institutionen den geistlichen zur Seite gesetzt werden sollten. 1773 griff G. in Fragen zum Ausbau des Banater Schulwesens mit einem Votum ein, das die Interessen der „illyrischen Nation“ und damit die Kompetenz der „k.k. Hofdeputation in Illyricis“ für das Banater Schulwesen gegen die Bestrebungen der ungarischen Hofkanzlei verteidigte und die von der Staatsraison her begründete Notwendigkeit eines von jedem, auch von jedem religiösen Zwang (in diesem Falle zur Union) freien Bildungssystems für die „Illyrer“ hervorhob. Im Jahre 1777 sprach sich G. bei der Einführung des Katechismus in Siebenbürgen für seine Übersetzung einschließlich auch aller Normalschulschriften in die „walachische“ Sprache aus. Im Rahmen der auch das höhere Schulwesen und die Universitäten erfassenden Reform trat G. erfolgreich für die Einführung der deutschen an Stelle der lateinischen Sprache ein, ebenso im Jahre 1780 für den Unterricht der deutschen Sprache in Ungarn und Galizien. Gleichzeitig veranlaßte er die Einrichtung von jüdischen Normalschulen nach Prager Muster in Ungarn.
Neben der Beteiligung G.s an der Reform des Strafrechtes, insbesondere der Abschaffung jeder Tortur (1775), ist seine nachdrückliche, jeden Einwand von seiten des Wiener Kardinals Christoph von Migazzi scharf zurückweisende Unterstützung der kirchlichen Reformpläne Kaiser Josephs II. bis hin zu den Fragen der Toleranz hervorzuheben. In der Behandlung der zahlreichen, dem Staatsrat zur Beurteilung vorgelegten konfessionellen Streitfragen vertrat G. stets Auffassungen im Sinne einer von ihm mit Überzeugung verfochtenen Rechtskontinuität des Wiener Friedens von 1606, die im Endergebnis zahlreiche Erleichterungen in der Lage der religiösen Minderheiten in Ungarn wie in den Erbländern bewirkten. So z. B. erreichte G. die Bewilligung des öffentlichen Gottesdienstes für die Lutheraner in Triest (1781/82). Staatsrechtlich nahm G. mit seinem Votum die Entscheidung Josephs II. vorweg, das Toleranzpatent (an dessen Zustandekommen und Abfassung G. maßgeblich beteiligt war) nicht vor den ungarischen Reichstag zu bringen, sondern aus eigener, kaiserlicher Machtvollkommenheit zu erlassen. Überhaupt war G. immer ganz im Sinne des Haugwitzschen Systems für eine fortschreitende Beseitigung der ständischen Privilegien eingetreten, insbesondere auch gegen die persönlichen Vorrechte des Adels und die Rechts- und Steuerprivilegien der Geistlichkeit. Mit seiner Ernennung zum Vizekanzler der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei schied G. im Jahre 1782 aus dem Staatsrat aus. Als Präsident der Domänenhofkommission war G. von 1785 an bis zu seinem Tod auch mit der Abwicklung der Robotabolitionsgeschäfte betraut.
Literatur
Hock, Carl Freiherr von u. Herman Ignaz Bidermann: Der österreichische Staatsrat 1760-1848. Wien 1868/79.
Werner, Richard Maria: Aus dem josephinischen Wien. Geblers und Nicolais Briefwechsel während der Jahre 1771-1786. Berlin 1888.
Teuwin, Jakob: Tobias Philipp Freiherr von Gebler. Ein Beitrag zur österreichischen Literaturgeschichte. In: XXXII Sprawozdanie Dyrekcyi C. K. Wyższej Szkoły Realnej w Tarnopolu za rok szkolny 1907/08. Tarnopol 1908, 3-15.
Mascher, Helene: Tobias Thilipp Freiherr von Gebler. Ein literar- und theatergeschichtlicher Beitrag zur Wiener Aufklärung. (Diss. Heidelberg 1930.) München 1935.
Walter, Friedrich: Die Geschichte der österreichischen Zentralverwaltung. In: Die Österreichische Zentralverwaltung. II. Abt., Bd 1/1-2. Wien 1938/50.
Schläger, Hans: Tobias Philipp Freiherr von Gebler. Sein Leben und Wirken in Österreich. (Diss.) Wien 1972 [Mskr.].
|
|
|
|
|