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Lustkandl, Wenzel, österreichischer Rechtswissenchaftler und Politiker, * Schönbach bei Eger (Luby, Böhmen) 18.03.1832, † Wien 18.06.1906, Sohn eines Musikinstrumentenmachers.
Leben
Die juristischen Studien absolvierte L. an der Universität Prag, wo er auch am studentischen Vereinsleben aktiv teilnahm. 1864 habilitierte er sich an der Universität Wien für österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Das Wesen der österreichischen Reichsverfassung. Eine akademische Antrittsrede, Wien 1864). 1868 wurde er zum außerordentlichen, 1894 zum ordentlichen Profesor des allgemeinen und des österreichischen Staatsrechts, der Verwaltungslehre und des österreichischen Verwaltungsrechts ernannt. Am Anfang der 1860er Jahre war L. einer der bekanntesten Vertreter des österreichischen Zentralismus auf wissenschaftlicher Ebene. Als Zentralist aus der Schule Anton Ritter von Schmerlings verneinte er die vollständige Souveränität Ungarns. Er war der Ansicht, die zentralistische Februarverfassung 1861 habe Ungarn mehr als ihm gebührt gegeben, und dies auf Kosten des Gesamtreiches. Mit seiner Schrift „Das ungarisch-österreichische Staatsrecht. Zur Lösung der Verfassungsfrage historisch dogmatisch dargestellt“ (Wien 1863) eröffnete er eine lange Diskussion mit ungarischen Juristen und Politikern, vor allem mit Ferenc Deák. Deáks Antwort (Ein Beitrag zum ungarischen Staatsrecht. Bemerkungen über Wenzel Lustkandl’s „Ungarisch-österreichisches Staatsrecht“ vom Standpunkte des ungarischen Staatsrechts, Pest 1865), in der er die Kontinuität der 1848er Gesetze und das historische Recht Ungarns auf das selbständige Militär- und Finanzwesen sowie auf die Außenpolitik darstellte, machte L.s Namen in den zentralistischen Kreisen populär, in Ungarn aber verhaßt. L. antwortete Deák in seinem 1866 erschienenen Werk „Abhandlungen aus dem österreichischen Staatsrecht über das kaiserliche Manifest und Patent vom 20. September 1865, über die beiden Adressen des ungarischen Landtages von 1861 und über die Unbedingtheit, Einheitlichkeit und Realität der pragmatischen Sanktion mit Anschluß ihrer Dokumente“ (Wien 1866). 1867 akzeptierte L. zwar den Ausgleich, trotzdem blieb er den zentralistischen Ideen des Neoabsolutismus im wesentlichen treu. Die Bedeutung der von L. gepflegten juristischen Fächer wurde in Österreich lange Zeit nicht erkannt, was L. dazu bewog, sich in der Politik ein weiteres Betätigungsfeld zu suchen. Er wurde bald zu einem der führenden Köpfe der deutsch-liberalen Partei. 1870-1873 im Wiener Gemeinderat, stellte er 1872 als Referent der Rechtssektion Antrag über die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes von Wien an Hans Kudlich. 1878-1885 war L. sogar Mitglied des Reichsrates. In Opposition zu Eduard Graf Taaffe beteiligte sich L. lebhaft an den Kämpfen um das Sprachenrecht und die Volksschule. Er verlangte einen größeren Einfluß des Staates auf die Volksschule und eine moderne Schulordnung und -Verwaltung. 1873-1902 war L. Abgeordneter im niederösterreichischen Landtag und wirkte 1874-1896 im niederösterreichischen Landesausschuß und 1889-1898 im niederösterreichischen Landesschulrat. Besondere Beachtung fand L.s Arbeit „Föderation und Realunion. Eine politische Studie mit besonderer Berücksichtigung der nordamerikanischen, schweizerischen und norddeutschen Verfassungsgeschichte als Antwort auf Herrn Dr. A. Fischhofs Broschüre /Österreich und die Garantien seines Bestandes'“ (Wien 1870). Zahlreiche politische und wissenschaftliche Aufsätze erschienen außerdem von L. in der „Neuen Freien Presse“, darunter am bekanntesten im April 1870: „Das Reich der Unwahrscheinlichkeit“.
Literatur
Reichsraths-Almanach für die Session 1879/80. Hrsg. Sigmund Hahn. Wien 1879, 155- 156.
Wenzel Lustkandl. In: Biogr. Jb. 11 (1906) 42*.
Wenzel Lustkandl. In: Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart 34 (1907) 269-272.
Zschommler, Max: Interessante und berühmte Vogtländer, ein Ehrenbuch des Vogtlandes. Plauen 1913.
Jaksch, Friedrich: Lexikon sudetendeutscher Schriftsteller und ihrer Werke für die Jahre 1900-1929. Reichenberg 1929, 167.
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